Hintergrund & Quellen
Wie funktioniert dieser Rechner?
Der Rechner ist ein Wegweiser, kein Vollrechner: Er zeigt, welche Bundes- und Landesprogramme für dein Vorhaben grundsätzlich infrage kommen, mit groben Richtwerten zur Förderhöhe. Anders als beim Wärmepumpen-Rechner wird hier kein exakter Förderbetrag in Euro berechnet – Landesprogramme ändern sich unabhängig von der Bundesförderung, teils kurzfristig (siehe Beispiel Schleswig-Holstein unten), und eine belastbare Zahl braucht ohnehin den Blick auf dein konkretes Vorhaben.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA): Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
Für „sonstige Effizienzmaßnahmen" (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung) gibt es beim BAFA 15% Grundförderung. Der 5% iSFP-Bonus (bei vorliegendem individuellem Sanierungsfahrplan) gilt seit der Reform vom 21.07.2026 nicht mehr pauschal: Er greift erst auf den Teil der förderfähigen Ausgaben, der ein Mindestinvestitionsvolumen übersteigt – das entspricht der reguläre Höchstgrenze ohne iSFP-Erhöhung, mindestens aber 30.000 €. Bei einem Einfamilienhaus (Höchstgrenze 30.000 €) muss also mehr als 30.000 € investiert werden, damit überhaupt etwas vom Bonus ankommt; bei einem Dreifamilienhaus liegt die Schwelle bei 60.000 €. Effektiv ergibt sich dadurch meist ein Mischsatz zwischen 15% und 20% statt pauschal 20% – z.B. 17,5% bei einem Einfamilienhaus mit 60.000 € förderfähigen Ausgaben und iSFP, aber nur 15% (kein Bonus) bei 20.000 € Ausgaben. Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung (z.B. Feinstaubfilter bei Biomasseheizungen) wird mit 50% gefördert. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ist nach Wohneinheiten gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6. Wohneinheit, je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit und Kalenderjahr (mit iSFP jeweils verdoppelt). Bei Nichtwohngebäuden gilt eine flächenbezogene Höchstgrenze. Auch ein „Efficiency Smart Home System" – digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit, z.B. ein Energiemanagementsystem (HEMS) – ist als eigenständige Maßnahme unter „Anlagentechnik außer Heizung" förderfähig, unabhängig davon, ob gleichzeitig weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Quelle: BEG-FAQ des BMWE (Stand 21.08.2026), FAQ 2.1, 2.3, 2.23 & A.3.2.
BEG Wohngebäude (KfW-Kredit 261): Sanierung zum Effizienzhaus
Statt einzelner Maßnahmen lässt sich auch das ganze Gebäude auf einmal zu einer zertifizierten Effizienzhaus-Stufe saniert fördern lassen – dafür gibt es keinen Zuschuss, sondern einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss (der geschenkte Teil des Kredits, den man nicht zurückzahlen muss). Kreditbetrag bis zu 150.000 € je Wohneinheit, Zinssatz ab 3,05% effektiv (Annuitätendarlehen, 4-10 Jahre Laufzeit).
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | Betrag je WE |
|---|---|---|
| EH 40 Erneuerbare-Energien | 10% | bis 15.000 € |
| EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 15% | bis 22.500 € |
| EH 55 Erneuerbare-Energien | 5% | bis 7.500 € |
| EH 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 10% | bis 15.000 € |
| EH 70 Erneuerbare-Energien | – (nur Zinsvorteil) | – |
| EH 70 Nachhaltigkeits-Klasse | 5% | bis 7.500 € |
| EH 85 Erneuerbare-Energien | – (nur Zinsvorteil) | – |
| EH 85 Nachhaltigkeits-Klasse | 5% | bis 7.500 € |
| EH Denkmal Erneuerbare-Energien | 5% | bis 7.500 € |
| EH Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 10% | bis 15.000 € |
Technische Mindestanforderungen (U-Werte) für die BEG-EM-Förderung
Damit eine Dämm- oder Fenstermaßnahme überhaupt förderfähig ist, muss das neue Bauteil einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) einhalten. Bei Kerndämmung/Einblasdämmung in ein bestehendes zweischaliges Mauerwerk gilt kein U-Wert, sondern eine Anforderung an die Wärmeleitfähigkeit (λ) des eingeblasenen Dämmstoffs, da der Hohlraum den Dämmquerschnitt vorgibt. Werte für Wohngebäude:
| Bauteil | Anforderung |
|---|---|
| Außenwand (Außendämmung) | U ≤ 0,20 W/(m²·K) |
| Kerndämmung/Einblasdämmung zweischaliger Außenwände | λ ≤ 0,035 W/(m·K) |
| Dach / oberste Geschossdecke | U ≤ 0,14 W/(m²·K) |
| Geschossdecke gegen unbeheizt / Bodenfläche | U ≤ 0,25 W/(m²·K) |
| Fenster, Fenstertüren | U ≤ 0,95 W/(m²·K) |
| Dachflächenfenster | U ≤ 1,00 W/(m²·K) |
Hamburg: IFB-Landesförderung
Hamburg fördert zusätzlich zum Bund über die IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank):
- Erneuerbare Wärme / Hamburger Heizungsförderung: 20% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten für Wärmepumpen und notwendige Umfeldmaßnahmen, max. 9.000 € je Einfamilienhaus/Wohneinheit bzw. max. 100.000 € je Mehrfamilienhaus. Wichtig: Nicht förderfähig, wenn bereits Anspruch auf den BEG-Klimageschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus (KfW) besteht – das Programm richtet sich also vor allem an alle, die diese Bundes-Boni nicht bekommen.
- Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG): feste Zuschüsse pro Quadratmeter für Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden mit Baugenehmigung >20 Jahre – kombinierbar mit BEG/KfW/BAFA. Siehe Tabelle unten.
- IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen: zinsvergünstigtes Darlehen 10.000–75.000 €, 2% Zins für 15 Jahre fest, wahlweise statt Zuschuss.
| Maßnahme (WSG Hamburg) | Zuschuss |
|---|---|
| Außendämmung Außenwände | 43,40 €/m² |
| Innendämmung (Denkmäler/erhaltenswerte Bausubstanz/Grenzbebauung) | 54,50 €/m² |
| Kerndämmung/Einblasdämmung zweischaliger Außenwände | 6,40 €/m² |
| Kellerdecke/-sohle, Innenwände gg. unbeheizt, Außenwand gg. Erdreich | 13,10 €/m² |
| Oberste Geschossdecke | 26,10 €/m² |
| Steildach, Gaubenwangen/-dächer | 44,80 €/m² |
| Einblasdämmung (Kellerdecke, oberste Geschossdecke, Steildach, Gauben, Flachdach) | 10,70 €/m² |
| Flachdach | 60,00 €/m² |
| Fenster/Fenstertüren, Dachflächenfenster (Austausch) | 168,00 €/m² |
| Verglasung (Austausch) | 84,00 €/m² |
| Außentüren (Austausch) | 238,00 €/WE |
| Nachhaltige Dämmstoffe (Zusatzbonus, Blauer Engel/natureplus) | +18,50 €/m² |
| Backsteinfassade | 50,00 €/m² |
| Hydraulischer Abgleich Verfahren B (Pflicht) | 75%, max. 2.500 €/WE |
| Luftdichtheitsmessung | 260 €/WE |
Schleswig-Holstein: aktuell kein eigener Landeszuschuss
Das frühere Landesprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" (Zuschüsse für nicht-fossile Heizungen, PV-Balkonanlagen, Ladestationen, Batteriespeicher) wurde am 16.11.2023 gestoppt und von der Landesregierung aufgrund der Haushaltslage nicht wieder aufgelegt – Stand der offiziellen Landesseite ist unverändert seit 30.04.2024. Für Schleswig-Holstein bleibt aktuell also nur die Bundesförderung (BEG); als landeseigene Ergänzung bietet die IB.SH mit „Immoflex" ein zinsgünstiges Darlehen für selbstgenutzte Immobilien, das auch für energetische Modernisierung nutzbar ist und mit den BEG-Programmen kombiniert werden kann. Die genauen Konditionen (Zinssatz, Mindestbetrag) bitte direkt bei der IB.SH erfragen, da sie sich ändern können und zum Zeitpunkt der Recherche nicht auf einer aktuell erreichbaren Produktseite verifizierbar waren. Quelle: Land Schleswig-Holstein, offizielle Statusseite (abgerufen 29.09.2026).
Anderes Bundesland?
Landesförderprogramme ändern sich unabhängig voneinander und oft kurzfristig – siehe das Beispiel Schleswig-Holstein oben. Für alle anderen Bundesländer empfehlen wir die Förderdatenbank des Bundes (offizielles Verzeichnis von Bund-, Länder- und EU-Programmen) als Ausgangspunkt.
Unsicher, welche Förderung wirklich passt?
Wir prüfen dein konkretes Vorhaben, kombinieren die passenden Bund- und Landesprogramme und übernehmen auf Wunsch die Antragstellung.
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